Auszug aus der Ausstellungsordnung (AO):
Die
AO wird mit Betreten des Ausstellungsgeländes anerkannt. Die AO wird
auf Anforderung an alle Aussteller kostenlos zugeschickt, bzw. ist diese
vor der Ausstellung (auf Anfrage) erhältlich.
Die komplette Ausstellungsordnung finden Sie: HIER
Jeder
Hundehalter/Aussteller/Besucher haftet gemäß BGB für Schäden, die er
oder ein von ihm beauftragter Dritter oder/und sein(e) Hund(e) im
gesamten Ausstellungsbereich verursachen.
Der ausführende Verein und dessen Erfüllungsgehilfen sind von JEDER Haftung befreit.
Für
jeden, in das Ausstellungsgelände eingebrachten Hund (egal ob Besucher
oder Aussteller) ist ein ausgefüllter, gültiger internationaler Impfpass
(Heimtierausweis) mit eingetragener Tollwutschutzimpfung (empfohlen
wird Vollimpfung), mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt, als
Nachweis der erfolgten Impfungen mitzubringen und auf Verlangen
vorzuweisen.
Einbringung der Hunde ist mit minimalem Alter von 12 Wochen gestattet (und auch dann noch nicht empfohlen).
Den Anordnungen der Ausstellungsleitung,
Ringrichtern und Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hunde sind
im gesamten Ausstellungsgelände, entweder durch Chipeinbringung,
Tätowierung und/oder eindeutig angebrachte Steuermarke mit
Adressanbringung des Besitzers zu kennzeichnen. Die Abgabe der Anmeldung
verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der AO.
Wir
verweisen auf das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde. Aussteller mit
Hündinnen die sich in der Hitze (läufig sind) befinden werden außerhalb
der Messehallen gerichtet. Wir bitten diese Aussteller um Rücksichtnahme
und extra Anmeldung bei der Ausstellungsleitung (Einlass). Der Zutritt ,
ohne Sondergenehmigung der Ausstellungsleitung, mit läufigen Hündinnen
in die Ausstellungshalle ist nicht gestattet.
Pokalausgabe der Teilnehmerpokal erfolgt erst nach Abschluß aller Endausscheide.